Toleranz und Rücksicht – das sind die Schlagwörter, wenn es um Kinderlärm geht. Toleranz gilt für die Nachbarn. Denn die Kinder haben ein Recht darauf, sich zu entfalten. Und dazu gehört auch, dass sie laut sein dürfen. Rücksicht nehmen müssen Familien aber dennoch.
Sie hüpfen, kreischen, toben oder lassen krachend Türme aus Bauklötzen einstürzen. Wo Kinder sind, ist Lärm. Zum Problem wird das dann, wenn Nachbarinnen und Nachbarn Ruhe wünschen. Doch Kinder dürfen laut sein. Sie dürfen springen, lachen, Fangen spielen, Kameraden einladen und Geburtstagspartys feiern. Das haben verschiedene Gerichte in ihren Urteilen festgehalten. Denn dies gehört zum «normalen Verhalten» von Kindern.
Von den Nachbarn ist also Toleranz gefragt. Dennoch sind dem Lärm Grenzen gesetzt. Zum Beispiel während der gesetzlich verankerten Ruhezeiten. Diese können je nach Gemeinde variieren, oftmals gelten sie zwischen 12 und 13 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr. Häufig gehen sie aus der Hausordnung hervor. Während dieser Zeiten sind Eltern verpflichtet, ihre Jungmannschaft anzuhalten, leise zu sein.
Lautes nach draussen verlegen
Doch was, wenn das Baby nachts schreit oder der Zweijährige sich mittags tobend auf den Boden wirft? Auch das gehört zum normalen Kinderverhalten und müssen Nachbarn in Kauf nehmen. Nicht tolerieren müssen sie hingegen, wenn Primarschulkinder mittags lautstark Fussballspielen oder Jugendliche nach 22 Uhr ohrenbetäubende Musik hören.
Familien sind verpflichtet, Rücksicht zu nehmen. Dauerhafter, intensiver Lärm gilt es zu vermeiden. Der Nachwuchs darf also auch tagsüber nicht stundenlang durch die Wohnung rennen, an die Wände poltern oder Ballspielen. Wunder wirken kann ein Teppich, der einen Teil des Lärms schluckt. Verlegen Sie Lautes wie Bobbycars und Ballspiele nach draussen. Informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn ein Fest ansteht und es wilder zu- und hergehen kann.
Miteinander sprechen statt streiten
Was können nun lärmgeplagte Nachbarinnen tun, sollte der Geräuschpegel das erträgliche Mass überschreiten? Suchen Sie freundlich das Gespräch mit der betreffenden Familie. Hilfreich ist es, konkret zu benennen, was Sie zu welchem Zeitpunkt stört und keine pauschalen Vorwürfe zu erheben. Bringt der Austausch nichts, listen Sie die Belästigungen auf und wenden Sie sich an Ihre Verwaltung. Eine Mietzinsreduktion kann in der Regel nur dann geltend gemacht werden, wenn der Lärm das übliche Mass deutlich übersteigt und die Wohnung nicht mehr vertragsgemäss benutzt werden kann.
Erhalten Familien eine Kündigung aufgrund des Kinderlärms, ist diese nur dann rechtens, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Krach das normale Mass übersteigt. Auch wenn die Familie recht bekomme sollte, ist in einem solchen Fall an ein angenehmes Miteinander nicht mehr zu denken. Deshalb kann ein kleines Gedankenspiel helfen, um Toleranz und Rücksicht von Anfang an in den Vordergrund zu stellen. Ruhebedürftige Nachbarn mögen sich daran erinnern, dass sie selbst einmal Kinder waren. Und Eltern daran denken, dass sie sich auch Ruhe wünschen, wenn ihre Sprösslinge mal ausgeflogen sind.