In der Region Zürichsee ein bezahlbares Eigenheim zu finden, ist nicht einfach. Dennoch sollte der Kauf einer Wohnung nicht überstürzt erfolgen. Denn wer Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft wird, muss einiges wissen.
Die Wohnung gefällt, die Lage passt, die Aussicht ist schön und die Nachbarn freundlich. Reichen wir schnell ein Angebot ein, um die anderen Interessenten auszustechen. In Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes ist dieser Impuls verständlich, wenn die scheinbar passende Eigentumswohnung gefunden ist. Doch wer eine Wohnung im Stockwerkeigentum kauft, sollte im Vorfeld einige Abklärungen treffen. Sonst kann ein böses Erwachen folgen.
In einem ersten Schritt sollte der Zustand und der Sanierungsbedarf einer Wohnung abgeklärt werden. Wie alt ist die Wohnung? Wann wurde sie letztmals renoviert? Was wurde saniert? Wurden die Fenster ersetzt? Ist Asbest vorhanden? In einem nächsten Schritt gilt es, das Gebäude unter die Lupe zu nehmen: Wie ist die Bausubstanz? Muss das Dach oder die Fassade bald saniert werden? Die Heizung ersetzt? Stellt sich heraus, dass in nächster Zeit eine Sanierung ansteht, sollten Interessenten prüfen, ob genügend Geld im Erneuerungsfonds vorhanden ist und wie viel jedes Jahr einbezahlt wird.
Der Erneuerungsfonds dient dazu, jährlich Rückstellungen für kommende Renovationen zu bilden. Allerdings äufnen längst nicht alle Stockwerkeigentümer ihren Fonds ausreichend. Steht eine umfassende Sanierung an, müssen die Eigentümer je nachdem viel zusätzliches Geld in die Hand nehmen. Geld, das nach dem Wohnungskauf allenfalls fehlt.
Protokolle geben Aufschluss über Streitigkeiten
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zudem folgende Unterlagen einsehen: den Grundbuchauszug, die Protokolle der letzten zwei oder drei Versammlungen, die letzte Verwaltungsabrechnung sowie das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft - falls vorhanden.
Dem Grundbuchauszug entnehmen Interessentinnen beispielsweise die Wertquoten, die Grundstückbeschreibung oder bestehende Dienstbarkeiten. Letzteres sind Nutzungsrechte oder -pflichten, zum Beispiel Wegrechte eines Nachbarn. Durch die Protokolle erfährt man, welche Themen aktuell sind oder ob es Streitigkeiten unter Nachbarn gibt. Die Abrechnung gibt Aufschluss über die Vermögenslage und die wiederkehrenden Kosten. Aus dem Reglement gehen die Regeln für das gemeinsame Zusammenleben hervor, zum Beispiel die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer.
Es gilt also, eine ganze Menge an Unterlagen zu studieren. Haben Sie Fragen dazu? Unsere Immobilien-Abteilung ist gerne für Sie da.