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Solarpanel am Balkon: nur wenn der Vermieter Ja sagt

Solarstrom vom eigenen Balkon? Mit Mini-Solaranlagen können Privatpersonen selbst Strom produzieren. Doch aufgepasst: Mieter und Stockwerkeigentümer müssen vor der Montage die Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise der Gemeinschaft einholen.

Den eigenen Solarstrom auf dem Balkon produzieren? Das ist ökologisch und spart Energiekosten. Daher erfreuen sich die Mini-Solaranlagen für den Balkon immer grösserer Beliebtheit. Die sogenannten Plug-&-Play-Anlagen werden ans Balkongeländer gehängt und der Strom über eine Steckdose in den Kreislauf geleitet. Bis zu 30 Prozent des Strombedarfs eines durchschnittlichen Haushalts können so gedeckt werden.

Während sich Mieter über den selbst erzeugten Strom freuen, sorgen sie bei Hauseigentümern nicht für Luftsprünge. Denn die Mini-Solaranlagen werden teilweise ohne deren Einwilligung installiert. Doch werden die Panels aussen am Balkon montiert, verändern sie das Erscheinungsbild des Hauses. Ausserdem haftet der Eigentümer, falls die Anlage runterfällt und einen Schaden verursacht. In einem solchen Fall könnte der Eigentümer allerdings Regress auf den Mieter nehmen.

Wer als Mieter an seinem Balkongeländer Solarenergie erzeugen möchte, muss daher den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen. Dasselbe gilt für Stockwerkeigentümer: sie müssen vor der Montage die Zustimmung der Gemeinschaft einholen.

Möchten Sie mehr über die mobilen Solarpanels wissen? Lesen Sie das  Faktenblatt dazu.

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