Was Jugendliche als Spass sehen, kann für Hauseigentümer grossen Ärger bedeuten: Halloween-Streiche. Faule Eier an der Fassade oder gar gesprengte Briefkästen sind Sachbeschädigungen. Wir sagen, wer für Schäden aufkommt und wie Eierreste am besten entfernt werden.
Am 31. Oktober geistern vielerorts wieder allerlei Gespenster, Hexen und Skelette durch die Strassen. Wer nichts Süsses verteilt, dem droht Saures. So werden schon mal Türklinken mit Zahnpaste beschmiert oder Autos mit WC-Papier eingerollt. Nicht immer bleiben die Streiche allerdings harmlos. Zuweilen kommt es zu Sachbeschädigungen, die Hauseigentümer verärgern. Ganz oben auf der Liste steht dabei das Bewerfen von Gebäuden mit Eiern, dicht gefolgt vom Anzünden von Briefkästen oder Abfallcontainern.
Landen Eier an der Hauswand oder auf den Fenstern, ist es wichtig, die Reste so schnell wie möglich zu entfernen. Denn das Eiweiss kann Flecken verursachen. Ist das Ei noch frisch, lässt es sich ausserdem besser wegwischen, als wenn es bereits eingetrocknet ist. Wesentlich ist, kein heisses Wasser zu verwenden, weil dadurch das Ei gerinnen kann. Bei glatten Fassaden reichen kaltes Wasser aus dem Gartenschlauch, ein Lappen oder eine weiche Bürste. Bei rauen oder porösen Oberflächen oder wenn das Ei bereits eingetrocknet ist, kann ein mildes Reinigungsmittel nötig sein. Allenfalls hilft ein Dampf- oder Hochdruckreiniger. Vor deren Einsatz sollten Sie jedoch prüfen, ob der Anstrich dafür geeignet ist. Im Zweifelsfall lassen Sie die Wand professionell reinigen, um Schäden zu vermeiden.
Eltern haften für Schäden ihrer Kinder
Grundsätzlich haften Eltern für Schäden, die ihre Kinder anrichten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen. Dann übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung der Eltern die Kosten, die durch die Vandalenakte entstehen. Das Problem: Meistens entwischen die Jugendlichen unbemerkt. So bleiben die Wohneigentümer auf den Auslagen sitzen – ausser sie haben bei ihrer Gebäudeversicherung einen Vandalismus-Zusatz abgeschlossen. In jedem Fall lohnt es sich, die zerstörten Objekte auf Fotos festzuhalten – sei es für die Versicherung oder für eine Anzeige.
Eine Anzeige kann Sinn machen, wenn ein grösserer Schaden entsteht, zum Beispiel durch das Anzünden eines Briefkastens oder Containers. Rechtlich gesehen sind Kinder in der Schweiz ab zehn Jahren strafmündig. Bis sie 18 Jahre alt sind, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Strafe hängt davon ab, wie schwer das Delikt wiegt und ob jemand wiederholt straffällig geworden ist. Sie reicht von einer Ermahnung über eine Auflage wie gemeinnützige Arbeit oder Wiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten bis hin zu einer Busse.