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Bis der Eigenmietwert fällt, dauert es noch

Der Eigenmietwert wird abgeschafft – dies hat das Schweizer Stimmvolk am Sonntag entschieden. Die Reform wird allerdings frühestens 2028 in Kraft treten. Für Zürcher Eigenheimbesitzer dürfte der Entscheid dennoch bereits für das Steuerjahr 2026 positive Folgen haben.

Überraschend deutlich haben die Schweizer Stimmberechtigten am Sonntag Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesagt: 57,7 Prozent befürworteten den Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung. Wohneigentümer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen, müssen künftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Im Gegenzug dürfen sie keine Abzüge mehr für Sanierungen und Schuldzinsen tätigen.

Bis dies so weit ist, dauert es allerdings noch. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) am Sonntag mitteilte, wird die Reform frühestens 2028 in Kraft treten. Damit sollen die Kantone Zeit haben, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Diese war auch der eigentliche Inhalt der Vorlage vom 28. September 2025. Insbesondere Berg- und Tourismuskantone fürchten mit der Abschaffung des Eigenmietwerts hohe Steuerausfälle, weil sie über viele Zweitwohnungen verfügen. Mit der Objektsteuer sollen sie diese auffangen können. Der Eigenmietwert wird also erst fallen, wenn die Kantone diese ausgearbeitet haben.

Erhöhung im Kanton Zürich gestrichen

Für Zürcher Eigenheimbesitzer könnte der Entscheid dennoch auch schon für das Steuerjahr 2026 positive Folgen haben. Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) kündigte nämlich an, die geplante Erhöhung des Eigenmietwerts streichen zu wollen. Er wird dies dem Regierungsrat beantragen, der danach darüber befinden muss. Nötig geworden war die Erhöhung der Vermögensteuerwerte sowie des Eigenmietwertes, weil die Immobilienpreise im Kanton Zürich stark gestiegen waren und die Werte der Rechtssprechung nicht mehr genügten.

An den Vermögenssteuern ändert der Volksentscheid vom Sonntag allerdings nichts. Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum werden weiterhin als Vermögen besteuert. Ab der Steuerperiode 2026 gelten daher die neuen höheren Liegenschaftswerte. Es sei denn, das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich gut. Der HEV kritisiert die Berechnungen, die der Erhöhung zu Grunde liegen und verlangt eine Zweitmeinung.

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