Der Eigenmietwert wird abgeschafft – dies hat das Schweizer Stimmvolk im September 2025 entschieden. Nun hat der Bundesrat den Termin für die Umsetzung festgelegt: Die Reform tritt auf den 1. Januar 2029 in Kraft.
Überraschend deutlich haben die Schweizer Stimmberechtigten im September 2025 Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesagt: 57,7 Prozent befürworteten den Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung. Wohneigentümer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen, müssen künftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Im Gegenzug dürfen sie keine Abzüge mehr für Sanierungen und Schuldzinsen tätigen.
Bis dies so weit ist, dauert es allerdings noch. Nun ist klar, wie lange: Der Bundesrat führt die Steuerreform per 1. Januar 2029 ein. Direkt nach der Abstimmung war die Rede davon, den Eigenmietwert bereits ein Jahr früher abzuschaffen. Verschiedene Berg- und Tourismuskantone hätten gerne noch bis 2030 Zeit gehabt. Sie können nun nämlich eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben. Denn sie fürchten mit der Abschaffung des Eigenmietwerts hohe Steuerausfälle, weil sie über viele Zweitwohnungen verfügen. Mit der Objektsteuer sollen sie diese auffangen können. Diese auszuarbeiten und vom Volk genehmigen zu lassen, benötigt jedoch Zeit.
Erhöhung im Kanton Zürich gestrichen
Für Zürcher Eigenheimbesitzer hat der Volksentscheid dennoch auch schon für das Steuerjahr 2026 positive Folgen. Die geplante Erhöhung des Eigenmietwerts wurde gestrichen. Nötig geworden war die Erhöhung der Vermögensteuerwerte sowie des Eigenmietwertes, weil die Immobilienpreise im Kanton Zürich stark gestiegen waren und die Werte der Rechtssprechung nicht mehr genügten.
An den Vermögenssteuern ändert der Volksentscheid vom Sonntag allerdings nichts. Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum werden weiterhin als Vermögen besteuert. Ab der Steuerperiode 2026 gelten daher die neuen höheren Liegenschaftswerte.