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Die Heiratsstrafe wird erst 2032 abgeschafft

Mehr Arbeit für unsere Treuhandabteilung. Das bedeutet das Ja zur Individualbesteuerung vom 8. März für uns als Firma. Schweizweit werden rund 1,7 Millionen mehr Steuererklärungen anfallen. Lesen Sie hier, welche Folgen die Individualbesteuerung für die Steuerzahlenden hat und warum die Reform noch nicht in Stein gemeisselt ist.

Was ist die Heiratsstrafe?

Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft werden heute gemeinsam besteuert. Das heisst, ihr Einkommen sowie ihr Vermögen wird zusammengezählt. Somit kommen sie in eine höhere Steuerprogression und bezahlen mehr Steuern als unverheiratete Paare, die je ihre eigene Steuererklärung ausfüllen. Dass die sogenannte Heiratsstrafe verfassungswidrig ist, hat das Bundesgericht bereits 1984 festgehalten.

Was sieht die Individualbesteuerung vor?

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk mit rund 54 Prozent Ja zur Individualbesteuerung gesagt. Somit werden auch Ehepaare künftig je eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Umgesetzt wird dies jedoch voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2032, weil die Gemeinden und Kantone Zeit benötigen, ihre Steuersysteme umzustellen.

Wer profitiert am meisten davon?

Jene Paare, deren Einkommensunterschied gering ist. Das sind zum einen Doppelverdiener mit hohem Gehalt, weil sie durch die Progression derzeit stärker belastet sind. Zum andern zahlen pensionierte Ehepaare weniger, weil deren Einkommensunterschied in der Regel kleiner ist. Einverdiener-Familien müssen hingegen mit höheren Steuern rechnen. Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung zahlen 50,3 Prozent der Steuerzahlenden künftig weniger, 14,4 Prozent mehr. Für den Rest soll sich bei der Direkten Bundessteuer nichts ändern – weil sie diese zum Teil schon heute nicht bezahlen müssen.

Was heisst das für die Steuereinnahmen des Bundes?

Aufgrund der Reform rechnet der Bund mit Steuerausfällen von 630 Millionen Franken. Langfristig sollen die Steuereinnahmen jedoch wieder steigen, weil es für verheiratete Mütter attraktiver wird, in einem höheren Pensum zu arbeiten. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, hängt davon ab, wie diese umgesetzt wird.

Können Ehepaare ihre Vermögen und Einkommen frei aufteilen, um Steuern zu optimieren?

Zum Teil ja. Erträge aus Wertschriften können sie zum Beispiel so aufteilen, dass die Person mit dem geringeren Einkommen diese versteuert. Zu beachten gilt jedoch, dass diese Aufteilung auch nach einer Scheidung gilt. Eine Immobilie hingegen müssen die Ehepaare nach den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsquoten versteuern. Das heisst, wenn ein Ehepaar ein Haus je hälftig besitzt, muss auch der Vermögenssteuerwert so aufgeteilt werden. Ist ein Paar im gleichen Betrieb selbstständig erwerbend, fährt es am besten, wenn die Einkommen möglichst wenig Differenz aufweisen. Kinderabzüge dürfen nicht frei aufgeteilt, sondern müssen je zur Hälfte abgezogen werden. Der Abzug steigt von 6‘800 auf 12‘000 Franken. Jeder Elternteil darf also 6000 Franken abziehen. Verdient ein Elternteil nichts, geht der Anteil also verloren.

Sind auch Unverheiratete betroffen?

Ja, weil sich die Steuertarife der direkten Bundessteuer ändern. Insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen werden weniger zahlen. Gutverdienende hingegen müssen tiefer in die Tasche greifen.

Warum ist es noch nicht sicher, dass die Individualbesteuerung kommt?

Die Mitte hat 2022 eine Initiative lanciert, die das Gegenteil will. Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern» verlangt, dass Ehepaare weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Sie sollen aber gleich besteuert werden wie ein Konkubinatspaar - oder sogar noch tiefer. Was für Ehepaare attraktiv ist, würde für den Bund höhere Steuerausfälle bedeuten. Die Mitte hat entschieden, an der Initiative festzuhalten, wie Parteipräsident Philipp Matthias Bregy Ende März mitteilte. Das Begehren könnte noch dieses Herbst an die Urne kommen. Sagt die Stimmbevölkerung Ja, müssten die Steuerregeln nochmals angepasst werden. 

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