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Kosten für E-Ladestation lassen sich von den Steuern abziehen

Der Kanton Zürich unterstützt die Basisinfrastruktur für das Einrichten von Ladestationen noch bis Ende 2026 mit einem Förderprogramm. Auch dürfen Eigentümer die Installation einer Ladestation von den Steuern abziehen. Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für E-Bikes.

Wer sich ein Elektroauto anschafft, hat idealerweise zu Hause eine Ladestation. Im Kanton Zürich dürfen Eigentümer die Installationskosten dafür von den Steuern abziehen, sofern es sich um eine fest eingebaute Station handelt. Denn die Investitionen sind zwar wertvermehrend, dienen jedoch dem Energiesparen und dem Umweltschutz.

Die Aufwendungen dürfen allerdings nur dann von den Steuern abgesetzt werden, wenn die Ladeinfrastruktur in eine bestehende Liegenschaft eingebaut wird. Ausgenommen ist also die Installation in einem Neubau. Ebenso kann den Abzug nicht geltend machen, wer die Liegenschaftsunterhaltspauschale abzieht.

Subventionen versteuern

Im Gegenzug müssen Subventionen versteuert werden. Derzeit läuft im Kanton Zürich das Förderprogramm Ladeinfrastruktur. Dieses unterstützt das Ausrüsten von Parkplätzen mit Anschlüssen, Zuleitungen oder dem Einrichten von Verteil- und Lastenmanagementsystemen mit Fördergeldern. Nicht subventionsberechtigt sind allerdings die einzelnen Ladestationen, die auf dem Parkplatz installiert werden.

Das Förderprogramm läuft noch solange Mittel vorhanden sind oder bis maximal Ende Jahr. Derzeit sind 80 Prozent der Gelder ausgeschöpft. Bei einer Anlage bis 15 Parkplätzen wird 500 Franken pro angeschlossenen Platz ausgezahlt. Auch Eigentümer von Einfamilienhäusern mit einer einzelnen Garagenbox können von den Subventionen profitieren.

Steuerpraxis hängt von Kanton ab

Die Steuerpraxis im Kanton Zürich ist im Vergleich zu anderen Kantonen grosszügig. Die Kantone Schwyz oder Aargau beispielsweise erlauben nur teilweise Steuerabzüge. Im Kanton Zürich hingegen sind sogar Ladestationen für E-Bikes abzugsfähig.

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