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Wer ist zuständig für den Winterdienst?

Fallen die Flocken bis in tiefe Lagen, sind gutes Schuhwerk und manchmal etwas Geduld gefragt. Doch wer ist für den Winterdienst auf privaten Grundstücken und Parkplätzen zuständig? Und wer haftet, falls ein Unfall passiert?

Die Schnee- und Eisräumung ist Sache des Eigentümers. Er ist verpflichtet, die gefahrlose Nutzung zu seiner Liegenschaft zu gewährleisten. Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Streuen von Split oder Salz, um bei tiefen Temperaturen die Eisbildung zu verhindern. Neben den Zugangswegen ist der Vermieter auch für die Räumung der Besucherparkplätze zuständig. Vermietete Aussenparkplätze müssen die Mieter allerdings selbst von Schnee und Eis befreien.

In einem weiteren Fall sind die Mieter für die Schneeräumung verantwortlich: dann, wenn sie ein Einfamilienhaus mieten. Sie müssen ausserdem für die notwendigen Geräte aufkommen.

In allen anderen Fällen, muss der Vermieter die Mieter im Mietvertrag dazu verpflichten, die Schnee- und Eisräumung zu übernehmen. Möchte ein Mehrfamilienhausbesitzer nicht selbst für die Kosten des Winterdienstes aufkommen, muss er diese als Nebenkostenpunkt im Mietvertrag aufführen.

Rutscht ein Fussgänger aus, weil der Winterdienst mangelhaft ist, haftet der Eigentümer. Ein Verschulden seinerseits ist dabei nicht massgebend. Bei Einfamilienhausbesitzern steht für den Schaden die Privathaftpflicht gerade, bei Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum ist es die Gebäudehaftpflichtversicherung. Beide Versicherungen sind nicht obligatorisch und müssen zusätzlich abgeschlossen werden. Ist ein Dritter für den Winterdienst zuständig - zum Beispiel ein Hauswart - kann der Eigentümer diesen zur Haftung ziehen.

Nicht bei jedem Unfall auf Schnee und Eis kann dem Eigentümer jedoch mangelhafter Winterdienst vorgeworfen werden. Wie oft die Zugänge geräumt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sollten die Wege zwischen 7 und 21 Uhr geräumt und gesplittet sein. Fällt sehr viel Schnee, können Passanten nicht erwarten, dass die Zugänge rund um die Uhr gepfadet sind. Fussgänger müssen im Winter mit rutschigem Untergrund rechnen und die nötige Sorgfalt walten lassen.

 

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